Abschlüsse

Was bedeutet die DQR/EQR-Niveau Eingruppierung?
Näheres dazu auf der Internetseite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:
DQR-Niveau Erklärung

Das Fachabitur


Neben dem Abschluss zum/zur „STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER*IN - BACHELOR PROFESSIONAL IN SOZIALWESEN" (DQR-6) können an der Fachakademie für Sozialpädagogik Höchstadt a. d. Aisch noch weitere Zusatzqualifikationen erworben werden.

Hier die Zusatzqualifikationen im Überblick:

  • Die fachgebundene Fachhochschulreife wird durch das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (mindestens Note „ausreichend“) erworben.

    Die fachgebundene Fachhochschulreife berechtigt zum Studium einschlägiger Studiengänge an einer 
    Hochschule für angewandte Wissenschaften.

    Derzeit berechtigt die fachgebundene Fachhochschulreife Erzieher*innen zum Studium folgender Studiengänge:

  • Bildung und Erziehung im Kindesalter,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Musik- und bewegungsorientierte Sozialpädagogik,
  • Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit,
  • Soziale Arbeit,
  • Soziale Arbeit an Schulen,
  • Soziale Innovation.


  • Die allgemeine Fachhochschulreife wird erworben, wenn neben der erfolgreich abgelegten Ergänzungsprüfung auch der Nachweis erbracht wird, dass das Zusatzfach/Wahlfach Mathematik erfolgreich (3 Wochenstunden pro Studienjahr und mindestens Note „ausreichend“ im Jahreszeugnis) besucht wurde. Sie berechtigt anschließend zum Studium in allen Fächern an der Fachhochschule. Mathematik wird aktuell an unserer Fachakademie nicht angeboten.

    Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer 
    Hochschule für angewandte Wissenschaften.

    Man muss sich  hier frühzeitig bei der entsprechenden 
    Hochschule für angewandte Wissenschaften informieren, ob der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder ob eine Eignungsprüfung bzw. ein Verfahren zur Eignungsfeststellung absolviert werden muss.

  • Absolvent*innen, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ (= Notendurchschnitt 1,50 und besser) erzielt haben, erwerben hierdurch die fachgebundene Hochschulreife.

    Wenn man mit einer fachgebundenen Hochschulreife an einer 
    Universität oder Kunsthochschule studieren will, informiert eine Zuordnungsliste, welcher Studiengang für die jeweilige Ausbildungsrichtung als einschlägig gilt.


Sie möchten studieren?


Unabhängig vom Erwerb der Fachhochschulreife haben alle Absolvent*innen der Fachakademie für Sozialpädagogik über die sogenannte "Meisterquote" (= Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige) die Möglichkeit, sich auf Bachelorstudienplätze an den Fachhochschulen bzw. Hochschulen zu bewerben.

Ausreichend hierfür ist der erfolgreiche Abschluss zum/zur staatlich anerkannte/n Erzieher*in.

Voraussetzung für den Hochschulzugang ist ein vor Studienbeginn geführtes Beratungsgespräch an der Hochschule.

In Bayern erhalten Sie die „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“ meist durch den Abschluss zum/zur staatlich anerkannte/n Erzieher*in. und ein Beratungsgespräch an der Hochschule.

„Fachgebunden“ bedeutet dabei jeweils: Man kann mit der fachgebundenen Hochschulreife an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften alle Studiengänge wählen, an einer Universität jedoch nur bestimmte, für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägige Studiengänge. Die fachgebundene Fachhochschulreife dagegen berechtigt nur zum Studium einschlägiger Studiengänge an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Weitere Informationen finden Sie unter „Studieren ohne Abitur“
(www.studieren-ohne-abitur.de) oder direkt bei den (Fach-)Hochschulen für angewandte Wissenschaft.

Die einschlägigen Bestimmungen dazu finden sich unter 
Art. 45 Abs. 1 BayHSchG .Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
(BayHIG)


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