Informationen zur Externenprüfung
1. Allgemeine Informationen
Sie möchten die externe Prüfung zum Erzieher/zur Erzieherin ableisten? Dies ist an unserer Fachakademie möglich. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es an anderen Fachakademien (z.B. an der GGSD) spezielle Vorbereitungskurse gibt. An unserer Fachakademie ist es nur möglich die Prüfungen selbst abzuleisten. Der Aufwand ist relativ hoch und nicht zu unterschätzen!
Für die Vorbereitung erhalten Bewerber/innen zusätzlich eine Literaturliste. Außerdem bieten wir Informations- und Beratungsgespräche zu den einzelnen Fächern und den jeweiligen Prüfungen an.
Nach den bestandenen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen folgt das Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld, das sich die Bewerberin/der Bewerber selbst auswählt. Nach §3 Abs.2 FakOSozPäd ist das Berufspraktikum in der Regel in einem anderen Tätigkeitsfeld als dem der Berufstätigkeit abzuleisten.
Die Praxisstelle muss unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien von der Fachakademie genehmigt werden. Die Bewerberin/der Bewerber wird für diese Zeit Mitglied einer Seminargruppe und ist den übrigen Absolvent*innen gleichgestellt. Die Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher wird nach erfolgreich abgeleistetem Anerkennungsjahr und bestandenem Colloquium verliehen.
2. Voraussetzungen
Die folgenden genannten Voraussetzungen entsprechen den §§ 4, 30, 37, 38 der FakO-SozPäd. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 1993 Nr. VII/5 - 14/99611. § 38 legt u.a. fest:
Es können nur solche Bewerber zugelassen werden, die
1. die Aufnahmevoraussetzungen (§ 4 Abs. 1) erfüllen,
2. mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren oder 960 Stunden in unterschiedlichen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern nachweisen können und
3. das 25. Lebensjahr vollendet haben am 1.3. des Prüfungsjahres
3. Aufnahmevoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 sind:
1. einen mittleren Schulabschluss (Art. 25 BayEUG) bzw. qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi mit Durchschnittsnote 3,0)
Bewerber/innen, die den mittleren Schulabschluss als qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss nachweisen, können nur dann aufgenommen werden, wenn sie im Fach Deutsch die Note „befriedigend“ haben oder eine Aufnahmeprüfung in diesem Fach auf dem Niveau der Fachschulreife bestanden haben. Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
2. entweder
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen,-sozialpflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
b) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren oder
c) eine mindestens vierjährige selbständige Führung eines Haushaltes, wenn dem Haushalt während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte
3. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein sollte und ausweist, dass die Bewerberin/der Bewerber für den Beruf der Erzieherin/des Erziehersgeeignet ist (zeitgleich mit der Anmeldung zur Prüfung/1. März Prüfungsjahr).
4. ein ca. einseitiges Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Gründe für die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in schildern.
5. erfolgreiches Bewerbungsgespräch. Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen (Externenprüfung) ist bis spätestens 01. März des jeweiligen Prüfungsjahres an der Fachakademie zu beantragen.
Dem Antrag sind nach § 38 Abs. 3 beizufügen:
1. ein Lebenslauf mit Foto, der die Daten des Schulbesuchs und der beruflichen Vorbildung lückenlos enthalten muss,
2. die Nachweise der nach § 4 Abs. 1 erforderlichen schulischen und beruflichen Vorbildung im Original oder in beglaubigter Abschrift,
3. eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin/der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat.
Nach der erfolgreichen Aufnahme wird eine Anmeldegebühr von 50.- Euro fällig. Sie erhalten hierzu ein gesondertes Schreiben von uns.
Nach § 38 Abs. 4 ist die Zulassung zu versagen, wenn:
1. die Bewerberin/der Bewerber die Nachweise über die erforderliche schulische und berufliche Vorbildung nicht erbringt oder
2. die Abschlussprüfung schon zweimal nicht bestanden hat.
Die Zulassung kann versagt werden, wenn:
1. die Zulassung nicht bis zum 1. März des Prüfungsjahres beantragt wurde oder
2. die notwendigen Unterlagen und Erklärungen nicht rechtzeitig vorliegen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
4. Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung
Die anderen Bewerber/innen legen den Teil der Abschlussprüfung, in dem für die Studierenden der Fachakademie schriftliche Prüfungsaufgaben Gegenstand der Abschlussprüfung sind, mit diesen gemeinsam ab. Dies betrifft die Fächer
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (Bearbeitungszeit 240 Minuten)
- Literatur- und Medienpädagogik oder
- Theologie/Religionspädagogik (Bearbeitungszeit 180 Minuten)
Andere Bewerber/innen haben darüber hinaus in folgenden sechs weiteren Fächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten:
- Sozialkunde/Soziologie
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
- Ökologie/Gesundheitserziehung
- Recht und Organisation
- Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie/Religionspädagogik (je nachdem, welches Fach beim regulären Prüfungstermin des Faches gewählt wurde)
- Deutsch
Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den folgenden zwei Fächern eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (nach § 37 Abs. 3):
- Kunst- und Werkerziehung
- Musik- und Bewegungserziehung
Die Dauer der praktischen Prüfungen beträgt je Fach zwischen 45 und 90 Minuten; von einer Prüfung in diesen Fächern kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/den Bewerber befreien, wenn diese/dieser entsprechende Kenntnisse durch ein Zeugnis über eine staatliche Prüfung nachweist.
5. Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung
Die Termine für die Fächer Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik, Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie/Religionspädagogik werden vom Ministerium für alle Fachakademien in Bayern festgelegt und finden in der Regel nach den Pfingstferien statt.
Die Termine für die Prüfungen in den weiteren Fächern werden von der Fachakademie festgelegt.
Einen genauen Zeitplan erhalten die Bewerber/innen nach der schriftlichen Zusage für die Teilnahme zur Prüfung.
6. Kosten
Prüfungsgebühr: 700,00 Euro plus 50.- Euro Anmeldegebühr
Bei Nichtbestehen oder Abbruch der Externenprüfung kann die Gebühr nicht erstattet werden.
Wichtiger Hinweis für Interessent*innen aus anderen Landkreisen / anderen Bundesländern:
Aus organisatorischen Gründen können nur Bewerber*innen für die Externenprüfung zugelassen werden, die aus dem Landkreis Erlangen Höchstadt oder einem angrenzenden Landkreis kommen.
Hintergrund: Nach der bestandenen Externenprüfung sind alle geprüften Personen dazu verpflichtet ein Berufspraktikum (früher Anerkennungsjahr) in einer Einrichtung der eigenen Wahl zu absolvieren. Hier sind regelmäßige Besuche von unserer Sozialpädagog*innen vorgeschrieben. Zudem müssen alle Berufspraktikant*innen immer wieder für einzelne Seminartage zu uns an die Fachakademie kommen.
Deswegen ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass sich die Einrichtung und auch der Wohnort der Berufspraktikant*innen hier im näheren Umkreis befindet.