Zulassungsvoraussetzungen
laut Fachakademieordnung
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses,
das nicht älter als drei Monate sein darf und bestätigt, dass Sie für den Beruf geeignet sind.
Gesetzliche Voraussetzungen:
Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das bei Einstieg nicht älter als drei Monate ist.
Schulische Voraussetzungen für den Einstieg
ins erste Jahr - SEJ (früher Vorpraktikum):
Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)
Schulische Voraussetzungen für den Einstieg ins
erste Studienjahr - Vollzeitschulische Ausbildung:
Möglichkeit 1:
Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)
+ Ausbildung als Kinderpfleger*in
Möglichkeit 2:
Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)
+ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem
sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen
oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer
von mindestens zwei Jahren.
Möglichkeit 3:
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife)
+ Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Möglichkeit 3:
Das Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife)
+ Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung*
* z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesmütter, Kinder- und Jugendhorte, Tagesmütter,
Jugendhilfe, Jugendzentren, Jugendsozialarbeit, Jugendverbände, Heime, Familienbildungsstätten, Heilpädagogische Tagesstätten usw.
Möglichkeit 4:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung (fachfremd = Quereinsteiger)
mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
+ Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung*
* z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesmütter, Kinder- und Jugendhorte, Tagesmütter,
Jugendhilfe, Jugendzentren, Jugendsozialarbeit, Jugendverbände, Heime, Familienbildungsstätten, Heilpädagogische Tagesstätten usw.
Hinweis: Wenn Sie ein bei Ihnen im Haushalt lebendes Kind mindestens seit 5 Jahren betreuen, dann kann Ihnen diese Zeit alternativ als 200 Stunden Praktikum angerechnet werden.
Möglichkeit 5:
Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.