Voraussetzungen für den Beruf

Voraussetzungen für den Beruf

Erzieher*innen sollten neben einem umfangreichen praktischen Wissen auch über detailliertes theoretisches Wissen verfügen.  Erzieher*innen sollten über eine genaue Beobachtungsgabe, sowie über viel Geduld verfügen. Der Umgang mit den Eltern soll respektvoll und zurücknehmend sein.
Erzieher*innen müssen außerdem hohe psychische und physische Belastungen bewältigen. Letztendlich sollten Bewerber auch gern im Team arbeiten.
Das kompetente Dozent*innen-Team an unserer Fachakademie lehrt auf eine ansprechende, interessante und erfahrene Art und Weise, um Ihnen einen guten Abschluss zu garantieren und um Ihnen Ihre Studienzeit so erfolgreich wie möglich zu gestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

laut Fachakademieordnung


Gesundheitliche Voraussetzungen:
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses,

das nicht älter als drei Monate sein darf und bestätigt, dass Sie für den Beruf geeignet sind.


Gesetzliche Voraussetzungen:

Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das bei Einstieg nicht älter als drei Monate ist.


Schulische Voraussetzungen für den Einstieg

ins erste Jahr - SEJ (früher Vorpraktikum):

Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)


Schulische Voraussetzungen für den Einstieg ins

erste Studienjahr - Vollzeitschulische Ausbildung:


Möglichkeit 1:
Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)

+ Ausbildung als Kinderpfleger*in

Möglichkeit 2:
Der mittlere Schulabschluss (M10, Realschule, Wirtschaftsschule)
+ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem
sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen
oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer
von mindestens zwei Jahren.

Möglichkeit 3:
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife)
+ Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
 

Möglichkeit 3:
Das Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife)
+ Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung*


* z. B. Kinderkrippen,  Kindergärten, Tagesmütter, Kinder- und Jugendhorte, Tagesmütter,
Jugendhilfe, Jugendzentren, Jugendsozialarbeit, Jugendverbände, Heime, Familienbildungsstätten, Heilpädagogische Tagesstätten usw.

Möglichkeit 4:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung (fachfremd =  Quereinsteiger)
mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
+  Praktikum über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung*
 

* z. B. Kinderkrippen,  Kindergärten, Tagesmütter, Kinder- und Jugendhorte, Tagesmütter,
Jugendhilfe, Jugendzentren, Jugendsozialarbeit, Jugendverbände, Heime, Familienbildungsstätten, Heilpädagogische Tagesstätten usw.

Hinweis: Wenn Sie ein bei Ihnen im Haushalt lebendes Kind mindestens seit 5 Jahren betreuen, dann kann Ihnen diese Zeit alternativ als 200 Stunden Praktikum angerechnet werden.


Möglichkeit 5:

Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.


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