> einen mittleren Schulabschluss
> die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und das ausweist, dass eine gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf gegeben ist,
> der Ausschluss von Tatsachen, die Bewerber*innen als ungeeignet für den Erzieherberuf erscheinen lassen,
> bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten,
> bei Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Die Anmeldung erfolgt an der Fachakademie für Sozialpädagogik, an der später die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin erfolgen soll. Die Fachakademie genehmigt die Praktikumsstellen und stellt den Bewerbern schriftlich die Aufnahme in die Fachakademie für den Fall des erfolgreichen Abschlusses des Sozialpädagogischen Einführungsjahres und des Vorliegens der übrigen Aufnahmevoraussetzungen in Aussicht. Die Bewerbung sollte rechtzeitig erfolgen, am besten mit dem Jahreszeugnis der 9. Klasse, damit genügend Zeit vor dem Vorstellungsgespräch und für die Suche nach einer Praktikumsstelle bleibt.